Anhang

DIE VORSORGEVOLLMACHT
Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie für den Fall einer zukünftigen Hilfsbedürftigkeit vor und vermeiden so eine dann gegebenenfalls notwendige rechtliche Betreuung. Mit einer solchen Vollmacht können Sie einer von Ihnen selbst ausgewählten Vertrauensperson, für die von Ihnen festgelegten Bereiche des täglichen Lebens, Vertretungsvollmacht erteilen. Die Vollmacht kann sich auch auf alle Lebensbereiche erstrecken. Eine Vorsorgevollmacht können Sie individuell gestalten. Nur in bestimmten Fällen ist diese an Formvorschriften gebunden, wie z.B. bei Grundstücksangelegenheiten. Hier ist die notarielle Beurkundung erforderlich. Wichtig ist, dass die Vollmacht gut lesbar ist und im Original vorgelegt werden kann.
Besonders zu empfehlen ist es, die Vorsorgevollmacht zusätzlich bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Denn bei der Einleitung eines Betreuungsverfahrens fragt das Gericht dort nach, ob eine Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen ist. Auf diese Weise erhalten die Gerichte sicher Kenntnis von Ihrer Vorsorgevollmacht. Es wird dann im Regelfall keine gesetzliche Betreuung eingerichtet, denn eine wirksame Vorsorgevollmacht macht im Rahmen ihrer Reichweite eine Betreuung entbehrlich.

DIE BETREUUNGSVERFÜGUNG
Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann verfassen Sie eine Betreuungsverfügung. Damit können Sie Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit treffen. Mit ihr nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl der betreuenden Person und die Führung der Betreuung. Anders als bei der Vorsorgevollmacht ist die in der Betreuungsverfügung vorgeschlagene Person nicht zum sofortigen Handeln berechtigt. Es bedarf zuerst einer Überprüfung und der Bestellung durch das Betreuungsgericht.
Nehmen Sie in die  Betreuungsverfügung alles auf, was bei einer eventuell zukünftig bestellten Betreuung beachtet werden soll. Sie können darin auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuungsperson bestellt werden soll. In der Betreuungsverfügung kann beispielsweise zudem festgehalten werden, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrer Betreuungsperson respektiert werden sollen. Diese Wünsche sind für das Gericht und die Betreuungsperson grundsätzlich verbindlich. Es sei denn, sie würden Ihrem Wohl zuwiderlaufen oder die Erfüllung eines Wunsches kann der Betreuungsperson nicht zugemutet werden.
Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht Ihres Wohnortes. Es ist sehr zu empfehlen, auch die Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Gericht die Verfügung tatsächlich zur Kenntnis nimmt und Ihrem Willen Geltung verschaffen kann.

DIE PATIENTENVERFÜGUNG
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.
So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die Patientenverfügung soll so konkret wie möglich formuliert werden. Empfehlenswert ist ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Verfassung einer Patientenverfügung. Je aktueller, genauer und persönlicher Ihre Patientenverfügung ist, umso beruhigter können Sie sein. Lassen Sie sich Zeit. Sie sollten sich auch Gedanken darüber machen, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie in eine ärztliche Behandlung einwilligen oder Ihren zuvor niedergelegten Patientenwillen durchsetzen soll.
Nehmen Sie Ihre Patientenverfügung zum Anlass, einmal ganz gründlich über Ihre Einstellungen zum Leben nachzudenken. Sie haben übrigens jederzeit die Möglichkeit, die Verfügung zurückzuziehen oder zu ändern. Bis zuletzt können Sie sie noch formlos und sogar mündlich widerrufen, sollten Sie sich anders entscheiden.

ZENTRALES VORSORGEREGISTER
Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden? Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden: Einfach, schnell und sicher. Sie können Vollmacht oder Betreuungsverfügung einschließlich der Patientenverfügung bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen Gebühr eintragen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie von der Bundesnotarkammer.

PFLEGEBERATUNG
Jede Pflegeversicherung hat erfahrene Beraterinnen und Berater. die kostenlos – auf Wunsch auch zu Hause informieren -, welche Unterstützungen möglich ist, z.B:
• Welche Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Rollator, Rollstuhl, usw.) Sie bekommen können
• Wie die Pflege organisiert werden kann (zu Hause oder stationär)
• Welche barrierefreien Umbauten bei Ihnen zu Hause sinnvoll sind und finanziell unterstützt werden
• Welche Entlastungsmöglichkeiten es für pflegende Angehörigen gibt (zum Beispiel eine Kur)
• Welche Wohnformen im Alter für Sie geeignet wären
• Wie hilfreich eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung ist und wie Sie diese ausfüllen
Dabei geht es um weit mehr als allgemeine Informationen. Alle Rat suchende haben das Recht auf eine individuelle Beratung, die genau auf die spezielle Situation eingeht.

TESTAMENT
Man muss kein Testament machen. Ohne ein Testament gilt immer die gesetzliche Erbfolge, das heißt: die Kinder erben dann automatisch die Hälfte des Vermögens, die andere Hälfte des Nachlasses erben Ehe- und Lebenspartner
Will man daran etwas ändern, dann sollte man ein Testament machen. Dazu muss man nicht zum Notar gehen. Man kann ein Testament auch selbst abfassen.
Aber Vorsicht: das selbst abgefasste Testament gilt nur, wenn es vollständig mit der Hand geschrieben ist (ein mit der Schreibmaschine oder dem Computer geschriebenes Testament ist ungültig, auch wenn es eigenhändig unterschrieben ist.

HOSPIZLICHE UND PALLIATIVMEDIZINISCHE VERSORGUNG
Wenn eine Krankheit nicht mehr geheilt werden kann, dann ist die Zeit für die hospizliche und palliativmedizinische Versorgung gekommen.
„Wir können dem Leben nicht mehr Tage geben, aber wir können den Tagen mehr Leben geben“ ist der Leitspruch dieser Betreuung durch spezialisierte Einrichtungen (Palliativstationen der Krankenhäuser, stationäre Hospize) und speziell ausgebildete Mediziner, Pflegedienste und Ehrenamtliche Sterbebegleiterinnen und -begleiter.
Die Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV) steht rund um die Uhr bereit, um die Schwerstkranken und Sterbenden zu Hause zu betreuen und Schmerzen und andere Begleiterscheinungen der Erkrankung zu therapieren und kontrollieren.
die Palliativpflegedienste sind speziell ausgebildet und gut gerüstet für eine lindernde Pflege;
die ehrenamtlich tätigen Hospizdienste schenken den Betroffenen und ihren Angehörigen Zeit und geben ihnen im Rahmen der Sterbebegleitung menschliche Zuwendung – und auch später in den Zeiten der Trauer.

EHRENAMTLICHEN SENIORENBERATUNG
Seit ihrer Gründung 2004 hat sich die Beratungsstelle für Senioren zu einer festen Institution in der Stadt Niederkassel entwickelt. Die Ehrenamtliche Seniorenberatung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen in der zweiten Lebenshälfte vertrauensvolle und kompetente Beratung und Hilfe zu wichtigen Themen im Alter anzubieten. Selbstverständlich sind alle Helfer zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Ehrenamtliche Seniorenberatung in Niederkassel empfängt ratsuchende Senior/innen in ihrem Büro im Rathaus der Stadt Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel, im Erdgeschoss-Anbau (gut erkennbar mit dem großen Stadtwappen!) am Rande des Hauptparkplatzes.
Das Beraterteam, bestehend aus mehreren ehrenamtlichen Seniorinnen und Senioren, steht an jedem ersten Mittwoch eines Monats von 9.30 Uhr bis 12 Uhr zur Verfügung. Die persönlichen Beratungen werden als offene Sprechstunde ohne Terminvergabe durchgeführt. Beratungsschwerpunkte sind vor allem Leistungen im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung, Schwerbehindertenangelegenheiten, Rentenangelegenheiten, altersgerechtes Wohnen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Unterstützungen bei Anträgen für diverse Behörden und Institutionen (z.B. Sozialamt, Versorgungsamt, Landschaftsverband).
Hier erhalten Ratsuchende Beratung und Unterstützung zum Beispiel:
• beim Ausfüllen von Anträgen im Gesundheitswesen
• bei Anträgen an den Rhein-Sieg-Kreis, Versorgungsamt; Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
• bei Anträgen auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit,
• bei Anträgen an den Landschaftsverband, u.a. bei Sehbehinderung
• bei häuslichen Problemen, z.B. altersgerechtes Wohnen
• bei sonstigen sozialen Fragen, z.B. Patientenverfügung, Vollmachten und Rentenangelegenheiten

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I.    Allgemeines
II.  Aktiv im Alter / Freizeitangebote
III. Beratung, Information & Service
IV. Wohnen im Alter
V. Finanzierungsfragen
VI. Vorsorge für das Alter und den Sterbefall
VII. Hospizliche und Palliativmedizinische Versorgung

 
 
 
 
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